Allgemeine Geschäftsbedinungen Sportstudio

Fitness World - Inhaber: Enrico Specht

1. Vertragskategorie

Das Mitglied wählt durch Bestimmung der Vertragskategorien Umfang der Nutzungsberechtigung des Sportstudios „FitnessWorld“ in der Pfaffengasse 28 A, 06886 Luth./Wittenberg. Nach der Vertragskategorie richten sich die Höhe der Bearbeitungsgebühr sowie die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages. Folgende Vertragskategorien stehen zur Verfügung:
a) Mitgliedschaft Fitness mit Saunanutzung
b) Mitgliedschaft Fitness ohne Saunanutzung
c) Mitgliedschaft nur Saunanutzung

Mitglieder der Kategorie a) haben das Recht sowohl den Fitnessbereich als auch den Saunabereich zu nutzen.
Mitglieder der Kategorie b) haben nur das Recht den Fitnessbereich zu nutzen.
Mitglieder der Kategorie c) haben nur das Recht den Saunabereich zu nutzen.

Die Höhe der Bearbeitungsgebühr und des Mitgliedsbeitrages richten sich nach den jeweils an der Rezeption / Bar einsehbaren Konditionsblättern.

2. Mindestalter

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (Minderjährige ab 16. Jahre), kommt der Mitgliedschaftsvertrag mit den Erziehungsberechtigten zustande. Ausschließlich die im Mitgliedsvertrag als Nutzungsberechtigter festgehaltene Person kann die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte aus diesem Vertrag wahrnehmen.

3. Vertragslaufzeit

Die Mitgliedsverträge haben eine Erstlaufzeit von einem Monat, einem halben Jahr oder einem Jahr. Kommt der Vertrag nicht am 1. eines Monats zustande, beginnt die Erstlaufzeit am Tage des Vertragsabschlusses und läuft dann 30 Tage bei einer Monatsmitgliedschaft, 183 bei einer Halbjahresmitgliedschaft und 365 Tage bei einer Jahresmitgliedschaft. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Erstlaufzeit, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Monatsverträge enden automatisch, es bedarf keiner Kündigung. Bei Verlängerung eines Monatsvertrags durch das Mitglied, bleibt der vorhandene Mitgliedsvertrag rechtskräftig, als Beleg hierfür, gilt der vorhandene erneuerte Mitgliedsausweis. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist, ist der Zugang der Kündigung bei Sportstudio „ Fitnessworld, Inhaber Enrico Specht. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt das Nutzungsrecht des Mitglieds. Das Mitglied hat mit Beendigung der Mitgliedschaft die Mitgliedskarte unverzüglich zurückzugeben. Die Verpflichtung zur Beitragszahlung endet erst mit der Rückgabe der Mitgliedskarte.

4. Beitragsanpassungen

Das Sportstudio „Fitnessworld“ hat das Recht jederzeit die Mitgliedsbeiträge mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen einseitig anzupassen. Die Änderung gilt erst nach Ablauf der Erstlaufzeit des Vertrages für das jeweilige Mitglied. Bei einer Beitragserhöhung steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende zu. Dieses kann nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Kenntnis von der Beitragserhöhung ausgeübt werden.

5. Außerordentliche Kündigung

Das Sportstudio „FitnessWorld“ ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag außerordentlich, fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Als ein wichtiger Grund gilt insbesondere die schwerwiegende oder wiederholte Störung des Hausfriedens (z.B. durch Belästigung oder sonstige Beeinträchtigung anderer Mitglieder oder Mitarbeiter des Sportstudios „Fitnessworld“, eine schwerwiegende oder wiederholte Verletzung der Hausordnung und / oder das wiederholte (3. Mahnung) Nichtzahlen des fälligen Mitgliedsbeitrags. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch das Sportstudio „Fitnessworld“ steht dem Sportstudio „Fitnessworld“ ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 75 % der bis zum regulären Ablauf des Vertrages / bis zur nächst möglichen ordentlichen Kündigungsmöglichkeit zu zahlenden Mitgliedsbeiträge zu. Dem Mitglied steht es frei, dem Sportstudio „Fitnessworld“ nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Es ist dann nur der dieser Schaden zu ersetzen.

6. Beitragszahlung / Verzug

Die Bearbeitungsgebühr sowie der erste (ggf. anteilige) Monatsbeitrag werden mit Vertragsunterzeichnung fällig. Die Folgebeiträge sind am jeweils 1. oder 15. des laufenden Monats im Voraus zu zahlen. Geriet das Mitglied mit den von ihm zu erbringenden Zahlungen in Verzug, ist das Sportstudio „FitnessWorld“ berechtigt, je Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von 3,00 € in Rechnung zu stellen. Das Recht einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt davon unberührt. Das Mitglied ist berechtigt, dem Sportstudio „FitnessWorld“ nachzuweisen, dass durch den Verzug lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist. Gleicht das Mitglied trotz Mahnung und entsprechender Ankündigung den Zahlungsrückstand nicht aus, ist das Sportstudio „FitnessWorld“ berechtigt, gegenüber dem Mitglied eine Nutzungssperre auszusprechen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bleibt auch während der Nutzungssperre bestehen.

7. Ruhen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann auf Antrag des Mitgliedes für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum für volle Kalendermonate beitragsfrei ruhen, bei:
a) berufsbedingter Abwesenheit
b) Schwangerschaft
c) Einberufung zum Wehrdienst
d) Krankheit / Operationen ab 4 Wochen

Der Antrag ist im Voraus, schriftlich, unter Beifügung eines Nachweises des Vorliegens der Voraussetzungen an das Sportstudio „FitnessWorld“ zu richten.
Als Nachweis gilt ausschließlich:
• im Falle von a) eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers,
• im Falle von b) und d) ein ärztliches Attest
• im Falle von c) der Einberufungsbescheid

Die zum Zeitpunkt des Eintritts des Ruhens bestehende Vertragslaufzeit verlängert sich um die Zeitspanne, während der die Mitgliedschaft geruht hat. Bei Schwangerschaft ist das Ruhen des Vertrages auf eine Zeitspanne von maximal 12 Monaten beschränkt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt von diesen Regelungen unberührt.

8. Übertragung von Rechten

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

9. Gesundheit

Jedes Mitglied ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für seine körperliche Belastung selbst verantwortlich. Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Mitarbeiter des Sportstudios „FitnessWorld“ stehen dem Mitglied beratend und unterstützend zur Seite. Die Trainer erstellen auf Wunsch und Basis der Angaben des Mitglieds persönliche Trainingspläne. Das Training im Langhantelbereich darf nicht ohne Sicherheitspartner durchgeführt werden.

10. Haftung

Das Sportstudio „FitnessWorld“ haftet nicht für den Verlust jedweder Gegenstände (etwa Kleidung, Wertgegenstände, Geld etc.), es sei denn, der Verlust beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Sportstudio „FitnessWorld“. Das Mitglied haftet dem Sportstudio „FitnessWorld“ für den Verlust der ausgehändigten Schlüssel und Mitgliedskarten. Bei Verlust ist das Sportstudio „FitnessWorld“ berechtigt 25,00 € pro Schlüssel und 15,00 € pro Mitgliedskarte zu berechnen. Das Mitglied hat das Recht dem Sportstudio „FitnessWorld“ nachzuweisen, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden durch den Verlust entstanden ist.

11. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

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